Datenschutzbeauftragte sollten auch immer wieder prüfen, ob sich beschäftigte Personen an verbindliche Regelungen halten. Dabei lässt sich so manche Überraschung erleben.
Erfolgreiche Schulungen orientieren sich am tatsächlichen Schulungsbedarf. Entsprechend wünschen sich Unternehmen und Beschäftigte möglichst individualisierte Weiterbildungsangebote. Das gilt auch für die IT-Sicherheit, bleibt aber nicht ohne Folgen für den Datenschutz.
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Wesentliche NIS-2-Pflichten haben Ähnlichkeiten zu Pflichten der DSGVO, sind aber doch nicht deckungsgleich. Der Beitrag beleuchtet die Parallelitäten und Unterschiede im Interesse einer möglichst einfachen einheitlichen Erfüllung. Datenschutzbeauftragte (DSB) können sich daher bei der Umsetzung der NIS-2-Vorgaben einbringen.