KI-Funktionen in Web-Browsern besser kontrollieren und Richtlinien im Unternehmen vereinbaren. Mit unseren Prüffragen behalten Sie die Kontrolle über ihre Daten.
„Vielleicht sitzt aber ein Pups quer“ ist gewiss keine klassische medizinische Diagnose. Dennoch äußerte sich eine Ärztin in WhatsApp so über einen Kollegen. Ergänzend referierte sie über seine Fettleber und sein Übergewicht. Jetzt muss sie 1000 € Schadensersatz zahlen. Außerdem wurde ihr die Wiederholung dieser Äußerungen untersagt.
Weniger Cookie-Banner, Neues bei Google Street View, Datenschutz im Informatikunterricht und ein KI-Leitfaden für kleine Organisationen: In unserer neuen Podcast-News-Folge ist thematisch einiges los. Außerdem geht es um den richtigen Umgang mit Informationen zu IT-Sicherheitslücken, eine aktuelle Cyberattacke auf Hotel-Datenbanken und weitere Meldungen rund um Datenpannen und Cybercrime.
Unternehmen pflegen dieselben Informationen häufig mehrfach: im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, im IT-Asset-Inventar und künftig zusätzlich in Übersichten zu eingesetzten KI-Systemen. Für Datenschutzbeauftragte bedeutet das vor allem eines: hoher Abstimmungsaufwand und die Gefahr widersprüchlicher Dokumentationen. Ein gemeinsames Inventar kann Doppelarbeit vermeiden, ohne die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zu vermischen.