Mit der DSGVO Interessenskonflikte vermeiden
Die DSGVO steht für den Datenschutz – stellt aber auch in Art. 1 den ungestörten Datenfluss in ihr Zentrum. Und deshalb bietet die DSGVO selbst und insbesondere die Funktion der „Datenschutzbeauftragten“ den Lösungsweg aus dem Dilemma – wenn man es denn richtig macht.
Interessenskonflikte stellen Verstoß dar
Wie es nicht richtig läuft, zeigt ein Bußgeldverfahren, das durch die Berliner Datenschutzaufsicht gegen einen Handelskonzern verhängt wurde. Hier wurde ein sich selbst kontrollierender DSB und Geschäftsführer in Personalunion installiert. Viel mehr Interessenskonflikt geht dann fast nicht. Doch es gibt auch feinere Nuancen unterhalb dieses sehr klaren Falles. Eine gute Gelegenheit um bei Meike Kamp, der neuen Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, nachzufragen.
Diese Fragen haben wir Frau Kamp gestellt
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt. Was genau waren die Hintergründe?
- Wie wurde die Höhe des Bußgeldes bemessen?
- Generell gefragt: Wie entstehen im Datenschutz Interessenskonflikte?
- Was können Sie zur Aufgabenverteilung im Datenschutz empfehlen? Aus welchen Unternehmensbereichen sollte eine/ein DSB besser nicht kommen und warum?
- IT-Leitung und DSB oder IT-Sicherheit und DSB, das sind sicher keine guten Kombinationen. Gleichzeitig braucht die/der DSB aber viel Wissen aus dem IT-Bereich. Wie kann man hier eine Lösung finden?
- Kann ein Unternehmer, vielleicht auch aus Kostengründen, jemanden aus seiner Familie zum DSB machen? Wenn nein, warum nicht?
- Ist es nicht immer ein Interessenkonflikt, wenn man als interne/interner DSB den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in Datenschutzfragen „kritisieren“ muss?
- Ist es vielleicht besser, wenn es externe DSBs sind? Oder gibt es da auch Interessenkonflikte?
- Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten: Was sollte man noch bei der Auswahl einer/eines DSB bedenken?
- Die neuen EU-Datengesetze sehen als Erfüllung des Art. 1 DSGVO frei fließende Daten vor. Datenschutzverbände involvieren sich hier bereits, damit ihre Mitglieder, die Datenschutzbeauftragten, den Anschluss an diese wichtige Entwicklung nicht verpassen. Könnte es Interessenskonflikte verursachen, wenn ein DSB auch Datenmanager sein wird?