Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

20. Dezember 2022

Vorlageverfahren beim EuGH, Teil 3: Streitfragen rund um den Auskunftsanspruch

DP+
Vorlageverfahren beim EuGH sind enorm wichtig
Bild: Gerichtshof der Europäischen Union
0,00 (0)
Betroffenenrechte
Beim Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist inzwischen fast alles umstritten. Gleich mehrere Vorlagen nationaler Gerichte geben dem EuGH Gelegenheit, Streitfragen zu klären. Wir präsentieren Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Themen, um die es dabei geht.

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das wichtigste Recht, das die DSGVO betroffenen Personen gibt. Denn nur wer weiß, welche „seiner“ Daten verarbeitet werden, kann weitere Rechte geltend machen – etwa das Recht auf Berichtigung oder das Recht auf Löschung.

Das Auskunftsrecht ist das „Recht der Rechte“

Die besondere Bedeutung des Auskunftsrechts ist der Grund, warum es in der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) verankert ist. Dort heißt es: „Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten …“ (siehe Art. 8 Abs. 2 Satz 2 GRCh).

Dennoch mögen viele es nicht besonders

Bei Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO wenig beliebt. Das liegt nicht etwa daran, dass diese Stellen etwas zu verbergen hätten. Vielmehr macht es häufig sehr viel Arbeit, eine Auskunft korrekt zu erteilen.

Zudem machen betroffene Personen das Auskunftsrecht manchmal aus Gründen geltend, die mit dem Thema „Datenschutz“ überhaupt nichts zu tun haben. Häufig verlangt etwa ein Arbeitnehmer, dem gekündigt worden ist, von seinem Arbeitgeber Auskunft über alle Daten, die der Arbeitgeber über ihn gespeichert hat. Motiv hierfür kann sein, an Informationen zu kommen, die im Kündigungsschutzprozess nützlich sind.

Die praktische Relevanz des Auskunftsrechts ist enorm

Jeder einzelne Aspekt der Auslegung von Art. 15 DSGVO hat vor diesem Hintergrund enorme praktische Bedeutung. Dies dürfte der Grund dafür sein, warum immer mehr nationale Geric…

Dr. Eugen Ehmann
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.