Vorlageverfahren beim EuGH, Teil 3: Streitfragen rund um den Auskunftsanspruch
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das wichtigste Recht, das die DSGVO betroffenen Personen gibt. Denn nur wer weiß, welche „seiner“ Daten verarbeitet werden, kann weitere Rechte geltend machen – etwa das Recht auf Berichtigung oder das Recht auf Löschung.
Das Auskunftsrecht ist das „Recht der Rechte“
Die besondere Bedeutung des Auskunftsrechts ist der Grund, warum es in der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) verankert ist. Dort heißt es: „Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten …“ (siehe Art. 8 Abs. 2 Satz 2 GRCh).
Dennoch mögen viele es nicht besonders
Bei Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO wenig beliebt. Das liegt nicht etwa daran, dass diese Stellen etwas zu verbergen hätten. Vielmehr macht es häufig sehr viel Arbeit, eine Auskunft korrekt zu erteilen.
Zudem machen betroffene Personen das Auskunftsrecht manchmal aus Gründen geltend, die mit dem Thema „Datenschutz“ überhaupt nichts zu tun haben. Häufig verlangt etwa ein Arbeitnehmer, dem gekündigt worden ist, von seinem Arbeitgeber Auskunft über alle Daten, die der Arbeitgeber über ihn gespeichert hat. Motiv hierfür kann sein, an Informationen zu kommen, die im Kündigungsschutzprozess nützlich sind.
Die praktische Relevanz des Auskunftsrechts ist enorm
Jeder einzelne Aspekt der Auslegung von Art. 15 DSGVO hat vor diesem Hintergrund enorme praktische Bedeutung. Dies dürfte der Grund dafür sein, warum immer mehr nationale Geric…