➧ Das hat das Gerichts entschieden
Es stellt unlauteren Wettbewerb dar, wenn sich jemand bei einem Unternehmen ausdrücklich für einen wöchentlichen Werbe-Newsletter eingetragen hat, das Unternehmen ihm dann aber trotzdem Newsletter in Abständen von weniger als einer Woche zuschickt.
Es ist ohne Belang, ob der E-Mail-Empfänger früher einmal einer täglichen Werbe-Mail zugestimmt hatte und diese Einwilligung dann auf einer wöchentlichen Werbe-Mail beschränkt hat oder ob er schon immer nur einer wöchentlichen Werbe-Mail zugestimmt hatte und niemals einer täglichen Zusendung.