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07. März 2023

Mehr-Faktor-Authentifizierung: Tipps zur datenschutzkonformen Einführung

DP+
Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung schützt sehr gut vor Cyberangriffen
Bild: iStock.com / da-kuk
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Als DSB beraten
Der Beitrag skizziert aus der Perspektive von Datenschutzbeauftragten (DSB) die Vorteile einer Mehr-Faktor-Authentifizierung sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, etwa wenn es darum geht, private Endgeräte oder Kontaktdaten einzubinden.
Die Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist ein Verfahren, das die Zugangsberechtigung zu einem System durch mehrere unabhängige Faktoren (Benutzererkennung) prüft. Die MFA sichert dabei den Zugriff auf das System sowie auf die Informationen und personenbezogenen Daten ab, die dieses System verarbeitet. Als effektiver Schutz – insbesondere zur Absicherung von Onlinediensten vor Cyberangriffen – erfreut sich die MFA berechtigterweise großer Beliebtheit.

Wie läuft eine Mehr-Faktor-Authentifizierung ab?

Eine Person, die sich authentifizieren möchte, muss sich gegenüber dem System (bzw. dem Unternehmen), das eine Authentifizierung anfragt, identifizieren. Das geschieht unter Einhaltung vordefinierter Prozesse, die dem Zugriff unbefugter Dritter entzogen sind.

Diese Identifizierung kann über verschiedene technische Kanäle erfolgen, etwa über eine SMS, eine E-Mail, eine Authenticator-App, einen Fingerabdruck, aufgrund von Standortdaten oder mittels Token – also einer zusätzlichen Hardwarekomponente – bzw. Zugangskarten. Diese Möglichkeiten, auch Faktoren genannt, lassen sich dabei in vier Bereiche unterteilen:

  • Wissen
  • Besitz
  • Inhärenz
  • Standort

So kennt bei „Wissen“ die Person, die sich authentifiziert, die erforderlichen Daten wie ein Passwort oder eine PIN. In Verbindung mit „Besitz“ verknüpft eine MFA diese Daten in der Regel mit einer zusätzlich nötigen technischen Authentifizierung, beispielsweise mit einer SMS an das vorhandene Mobiltelefon oder mit einer installierten Authenticator-App.

Authentisierung & Authentifiz…

Tobias Baader Dirk Seeburg
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Tobias Baader
Tobias Baader
Die Beurteilung von IT-Systemen und deren Schnittstellen im Unternehmen sowie der prozessbezogenen Aufbauorganisation ermöglichen es Tobias Baader als Datenschutz- und Informationssicherheit-Consultant Unternehmen, bei den Entwicklungen von Informationssicherheits-Management-Systemen und der Implementierung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung umfangreich zu beraten.
Dirk Seeburg
Dirk Seeburg
Dirk Seeburg ist Rechtsanwalt, LL.M. bei der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie in der Datenschutz-Beratung.
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