➧ Das hat das Gericht entschieden
Die Inhaber von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können verlangen, dass Werbezettel nicht in Ritzen und Zwischenräume der Briefkastenanlage am Haus geklemmt werden. Genauso wenig ist es erlaubt, Werbezettel irgendwo auf dem Grundstück abzulegen.
Diesen Unterlassungsanspruch kann jeder einzelne Wohnungsinhaber durchsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Wohnung gemietet hat oder ob er Eigentümer der Wohnung ist.
Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass alle Wohnungsinhaber an ihren Briefkästen den Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ oder ein ähnlich formuliertes Werbeverbot angebracht haben.