Zukunft der Datenschutzaufsicht | Podcast Folge 42
Cyberangriffe nehmen zu – Meldungen auch
Prof. Kugelmann war bereits im Oktober 2019 Gast in unserer fünften Podcastfolge „Datenübermittlung ins Ausland“. Im aktuellen Gespräch geht es gewissermaßen um eine unfreiwillige Offenlegung von Daten, genauer um die datenschutzrechtliche Meldepflicht, die nach einer Cyberattacke nötig sein kann. Diese Fragen haben wir Prof. Kugelmann gestellt:
- Aufsicht und Aufklärung – so ist der Aktionsplan des LfDI Rheinland-Pfalz überschrieben. Welche Schwerpunkte setzen Sie in den nächsten Monaten?
- Was sind denn die wesentlichen Veränderungen, die Sie angehen wollen?
- Sollten sich DSBs auch einen solchen Aktionsplan machen? Hätten Sie Empfehlungen dafür?
- Was zeichnet sich bei möglichen, neuen Aufgaben der Aufsicht ab?
- Wie werden sich mögliche neue Rollen und Aufgaben der Aufsichtsbehörden auf die DSBs in Unternehmen und Behörden auswirken? Bekommen diese auch neue Aufgaben?
- Der Bitkom-Verband schreibt (): Statt mit 18 verschiedenen Datenschutzaufsichten weiterzumachen ist es höchste Zeit, Schwerpunktaufsichten zu bilden, bestehende Dopplungen abschaffen und die Absprachemechanismen zu verbessern. So würden zugleich Kapazitäten frei, um die Beratungsangebote der Aufsichten deutlich auszubauen. Die Zeit drängt, denn es werden mit dem Data Act und AI-Act bald zahlreiche neue Zuständigkeiten auf die Datenschutz-Aufsicht zukommen. Was sagen Sie dazu?
- Zu Ihrem Aktionsplan gehören auch Veranstaltungen für die Öffentlichkeit. Können Sie hier Beispiele nennen? Wird die Aufsicht in Zukunft noch mehr Öffentlichkeitsarbeit machen (müssen)?
- Sollten denn DSBs im Rahmen der Möglichkeiten auch an Instrumente wie Vorträge bei Firmen-Events, interne Podcasts und Newsletter denken?
- Kontrollen vor Ort spielen auch eine Rolle im Aktionsplan. Sind diese denn möglich bei dem knappen Personalbestand einer Aufsicht? Wo können digitale und automatisierte Prüfungen entlasten?
- Haben Sie Tipps, wie die DSBs ihrem Prüfauftrag in Zukunft leichter nachgehen können? Gibt es mögliche Vereinfachungen?
- Der Aktionsplan dient auch der Transparenz. Besteht da nicht das Risiko, dass sich Unternehmen und Behörden denken könnten, sie müssten nun nur auf die Schwerpunkte der Aufsicht achten?
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