➧ Was ist bei E-Mails heute anders als früher?
Wer eine berufliche E-Mail verfasst, verhält sich dabei oft anders, als wenn er einen traditionellen Geschäftsbrief auf Papier schreiben würde:
Dort, wo es auf den Aufbau von persönlichen Kontakten zu Kunden ankommt (etwa im Vertrieb) fließen in E-Mails oft persönliche Informationen des Absenders ein, etwa zu einem anstehenden Urlaub. Bei einem klassischen Geschäftsbrief auf Papier würde der Absender dies kaum tun.
Sind Kollegen miteinander befreundet, schreiben sie in dienstlichen E-Mails oft auch private Dinge, die man im „vordigitalen Zeitalter“ überhaupt nicht schriftlich festgehalten hätte.
Das alles geschieht sogar dann, wenn alle Beteiligten wissen, dass E-Mails als Geschäftspost archiviert werden. Ohne lange darüber nachzudenken, verlassen sie sich darauf, dass „da ohnehin normalerweise niemand dran geht.“
➧ Wie reagieren Gerichte auf diese Veränderungen?
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bewertet diese Situation so:
- Die E-Mail ist nach Art ihres üblichen Einsatzes in der betrieblichen Wirklichkeit ein gegenüber dem Geschäftsbrief eigenständiges Kommunikationsmittel geworden.
- Der Anteil des persönlichen Informationsaustauschs ist bei einer E-Mail regelmäßig höher als bei einem Geschäftsbrief.
- Insofern nimmt die E-Mail eine Zwischenstellung zwischen einem persönlichen Gespräch oder einem Telefongespräch einerseits und einem Geschäftsbrief andererseits ein.