Mangelnder Datenschutz als Sicherheitsrisiko
Digitale Überwachung: Leider keine Filmfantasien
Stellen Sie sich vor: Ein autoritärer Staat nutzt seine Macht, um Datenbanken mit Informationen über Personen abzurufen, die das Land besucht haben. Dabei handelt es sich um Datenbanken sowohl von öffentlichen als auch von privaten Einrichtungen. Gesucht werden alle, die an regierungsfeindlichen Protesten teilgenommen haben. Man setzt sie auf eine Beobachtungsliste und trackt ihre Aktivitäten.
Dieses Beispiel der EU-Agentur für Cybersicherheit illustriert die Gefahren einer digitalen Überwachung und ist leider nicht unrealistisch. Tatsächlich sollten sich betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte (DSB) neben diesem Fall auch mit einem anderen Szenario befassen, wenn sie die vorherrschenden Cyberbedrohungen auswerten, um ihr Datenschutzkonzept zu aktualisieren und die Verantwortlichen zu sensibilisieren: Es geht generell um digitale Datenansammlungen, die jemand indirekt missbraucht.
Beispiel: Die möglichen Folgen einer Vorratsdatenspeicherung
Schon seit Jahren kritisieren die Datenschutzaufsichtsbehörden die Gesetzesvorhaben für eine Vorratsdatenspeicherung. So ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einer Meinung mit dem Europäischen Gerichtshof: Die präventive, allgemeine und unterschiedslose Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten stelle einen schwerwiegenden…