➧ Die Berichte zu einem SCHUFA-Urteil des EuGH waren oft unvollständig
Sogar die Tagesschau hat darüber berichtet, dass sich der EuGH mit der Datenspeicherung durch die SCHUFA befasst hat. Im Vordergrund stand dabei allerdings ganz das Thema „Scoring-Werte“. Sie drücken aus, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand einen Kredit samt Zinsen tatsächlich zurückzahlt. Das wirkt deutlich brisanter als ein weiteres Thema rund um die SCHUFA, das ebenfalls Thema beim EuGH war. Es geht darum, wie lange die SCHUFA eine Restschuldbefreiung speichern darf. Diese Frage ist gerade für viele „ganz normale“ Unternehmen mindestens genauso wichtig wie die Diskussion um „Scoring-Werte“
➧ Es geht um die Abwicklung von Privatinsolvenzen
Um den Hintergrund zu verstehen, bedarf es eines Blicks auf das Thema Privatinsolvenz. Kann eine Privatperson ihre Schulden nicht mehr bezahlen, gerät sie irgendwann in Privatinsolvenz. Manche sprechen auch von einem Privatkonkurs. Gemeint ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattfindet, in dem das weitere Schicksal der aufgelaufenen Schulden geklärt wird. Bezahlen kann sie ein Schuldner in diesem Stadium normalerweise nur noch zu einem eher kleinen Teil.
Aber es gilt: Wenn der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gewährt ihm das Gericht eine Restschuldbefreiung. Nach drei Jahren ist das möglich, sofern der Schuldner mindestens 35 % der offenen Forderungen beglichen hat und außerdem die Kosten des Insolvenzverfahrens.