Mitarbeiter in Unternehmen als „Datenempfänger“?
Was hatte sich in Finnland ereignet?
Irgendwann erfuhr er, dass die Innenrevision ohne sein Wissen Daten abgefragt hatte, die sein Kundenverhältnis zur Bank betrafen. Dabei ging es um Daten für einen Zeitraum von zwei Monaten. Auf Nachfrage erklärte ihm die Bank, die Innenrevision habe einen möglichen Interessenkonflikt bezüglich seines Arbeitsverhältnisses aufklären wollen. Die Bank erläuterte ihm in groben Zügen, worum es bei diesem Verdacht ging.
Wie reagierte der Betroffene?
Diese Antwort reichte dem Betroffenen nicht aus. Er wollte konkret erfahren, welche Mitarbeiter der Innenrevision seine Kundendaten abgefragt hatten. Dabei ging es ihm um die Namen dieser Personen. Diese Antwort verweigerte ihm die Bank. Eine solche Forderung – so ihre Argumentation – gehe zu weit. Eine derartige Auskunft beeinträchtige in unzulässiger Weise die Rechte dieser Mitarbeiter. Sie hätten lediglich ihre Pflicht getan.
Warum kam der Streit zum EuGH?
Der Betroffene wandte sich an die Datenschutzaufsicht. Die Aufsichtsbehörde solle – so seine Forderung – die Bank anweisen, ihm die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Das verweigerte ihm die Datenschutzaufsicht. Sie erließ einen förmlichen Ablehnungsbescheid. Ihre Begründung: Die gewünschten Informationen seien keine personenbezogenen Daten, die sich auf ihn beziehen würden. Vielmehr seien das allein personenbezogene Daten der Mitarbeiter der I…