➧ Hackerangriff traf eine bulgarische Finanzbehörde
Mal trifft es Privatunternehmen, mal Behörden. In diesem Fall war eine bulgarische Finanzbehörde das Opfer. Cyberkriminelle verschafften sich Zugang zum IT-System dieser Behörde. Daten von sechs Millionen Personen standen ihnen offen. Doch damit nicht genug. Sie machten diese Daten für eine gewisse Zeit auch noch im Internet öffentlich zugänglich.
➧ Hunderte Betroffene behaupten einen immateriellen Schaden
Einige hundert Betroffene verklagten die Behörde auf Schadensersatz. Einen Schaden, der unmittelbar in Geld zu messen wäre, können sie nicht darlegen. Sie haben jedoch die Befürchtung, dass ihre Daten künftig missbraucht werden könnten. Manche fürchten sogar, sie könnten mithilfe der Daten erpresst oder sogar entführt werden. In dieser Gefahr sehen sie einen „immateriellen Schaden“, also einen Schaden, den man nicht unmittelbar in Geld messen kann. Als Ausgleich für ihre Ängste verlangen sie so etwas wie ein Schmerzensgeld. Der Kläger im konkreten Verfahren fordert 1.000 bulgarische Lew als Ersatz, was gut 500 € entspricht.
➧ Die Finanzbehörde sieht sich als argloses Opfer
Die Finanzbehörde verweigert jede Art von Schadensersatz. Ihr Hauptargument: Sie sei selbst Opfer einer kriminellen Handlung geworden. Für die Folgen von kriminellen Handlungen anderer Personen könne man sie von vornherein nicht verantwortlich machen. Zudem habe sie im Vorfeld alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen. Sie könne nichts dafür, dass die Täter diese Schutzmaßnahmen überwinden konnten. Denn an sich seien die Maßnahmen völlig ausreichend gewesen.