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11. Januar 2024

Kundendaten unternehmensübergreifend nutzen

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Kundendaten unternehmensübergreifend nutzen
Bild: iStock.com/ilyaliren
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Inhalte in diesem Beitrag
Kundendaten & Unternehmensgrenzen
Die ­DSGVO hat die Möglichkeiten, personenbezogene Daten z.B. in Konzernstrukturen zu nutzen, stark eingeschränkt. Zudem ist bei der werblichen Verwendung das Wettbewerbsrecht zu beachten. Lösungen für dieses Problem sind rar, doch es gibt sie.
Die Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) setzt Unternehmen mitunter enge Grenzen. So sind sämtliche Datenverarbeitungen streng innerhalb des jeweiligen juristischen Unternehmens zu denken. Verantwortlichkeiten sind somit nach Unternehmen abgegrenzt. Auf diese Weise wird die Haftung zwar klar geordnet, zeitgleich aber die Nutzung von Daten z.B. in Konzernen erheblich erschwert.

Das klassische Konzernprivileg ist seit Inkrafttreten der ­DSGVO passé, und Unternehmensgruppen dürfen personenbezogene Daten nur noch zu internen Verwaltungszwecken zentral verwalten (siehe Erwägungsgrund 48 zur ­DSGVO). Weitere Zwecke, wie z.B. die werbliche Nutzung, sind nicht von der ­DSGVO gedeckt. Sollen Daten also über Unternehmensgrenzen hinweg verarbeitet werden, ist eine geeignete Rechtsgrundlage erforderlich. Zudem müssen Verantwortliche nach Art. 13 ­DSGVO über die Weitergabe informieren.

Direktwerbung: ­Berechtigtes Interesse, Interessen­abwägung

Gerade die werbliche Nutzung von Kundendaten anderer Konzernunternehmen stellt die Verantwortlichen daher vor Herausforderungen. Dabei ist nach der ­DSGVO eine Verwendung zu Direktwerbezwecken durchaus auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f ­DSGVO stützbar und grundsätzlich nicht weiter problematisch. Allerdings muss dabei eine Interessenabwägung stattfinden.

Wettbewerbsrechtliche Regelungen beachten!

Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten gilt es insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu beachten und den Blick auf § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG…

Dr. Sebastian Hartmann
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Verfasst von
Sebastian Hartmann, LL. M. Eur.
Dr. Sebastian Hartmann
Dr. Sebastian Hartmann, LL. M. Eur. ist Volljurist und Datenschutzberater bei der atarax Unternehmensgruppe, einem Dienstleister für strategische Unternehmenssicherheit und Haftungsmanagement.
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