➧ Ein Verantwortlicher verletzt die Auskunftspflicht
Der Kläger bezog einen Newsletter und forderte am 3.4.2023 Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die der Anbieter des Newsletters speichert (Art. 15 DSGVO). Eine solche Auskunft ist im Normalfall innerhalb eines Monats zu erteilen, nachdem der Antrag auf Auskunft eingegangen ist (Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). Dennoch ließ sich der Anbieter des Newsletters mit der Auskunft über sechs Monate Zeit. Er erteilte die Auskunft erst, nachdem der Kläger schließlich am 19.10.2023 bei Gericht auf Auskunft geklagt hatte.
➧ Dem Kläger ging es sehr rasch um Schadensersatz
Schon viel früher hatte der Kläger jedoch einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser Rechtsanwalt forderte vom Newsletter-Anbieter sofort nach Ablauf der Auskunftsfrist von einem Monat mit Schreiben vom 3.5.2023 Schadensersatz in Höhe von 1000 € wegen Verletzung der Auskunftspflicht. Außerdem verlangte der Rechtsanwalt die Erstattung von „vorgerichtlichen Anwaltskosten“ in Höhe von 719,59 €. Dass der Newsletter-Anbieter die Auskunft unter dem Druck der Klage schließlich doch erteilt hat, schafft die Verletzung der Auskunftspflicht aus der Sicht des Klägers nicht mehr aus der Welt.
➧ Der Kläger schildert seinen Schaden recht blumig
Zu der zentralen Frage, ob dem Kläger wirklich ein Schaden entstanden ist, heißt es im Urteil des Gerichts wörtlich: „Der Kläger bringt vor, er sei eine datenschutzsensible Person und die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs verursache bei ihm Sorgen und Ängste. Die Ungewissheit und der Kontrollverlust über seine Daten verursachten ihm Stress.“ Der Newsletter-Anbieter konnte über diese Schilderung aus seiner Sicht nur lachen. Er hatte nämlich auffällige Verhaltensweisen des Klägers aufgedeckt.
➧ Der Kläger meldet sich ständig zu Newslettern an
Recherchen der Rechtsanwältin des Klägers haben ergeben, dass sich der Kläger im Zeitraum von Ende 2022 bis Oktober 2023 bei 66 Newslettern angemeldet hat. Jedes Mal hat er anschließend Auskunft verlangt und eine Verletzung seines Auskunftsrechts beanstandet. Insgesamt hat er deshalb 159.500 € Schadensersatz gefordert.