Aus Tätigkeitsberichten lernen
In den Tätigkeitsberichten der Landesbeauftragten für den Datenschutz finden sich viele nützliche Anregungen für den Alltag von Datenschutzbeauftragten. DSB sollten deshalb die Lektüre dieser Berichte über die Bundesländer hinweg zur Routine machen.
Mit einem für Datenschutzbeauftragte (DSB) relevanten Fall beschäftigte sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Hmb-
BfDI) in seinem Tätigkeitsbericht 2023 (S. 29 ff.). Hier ging es darum, wie weit die Ermittlungspflichten bei Schutzverletzungen reichen (hier: bei einem Hackerangriff auf eine Hochschule).
Online-Archiv der Berichte
Die Tätigkeitsberichte aller Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie zentral auf der folgenden Website: https://datenschutzarchiv.org/start
Wie weit reichen die Ermittlungspflichten bei Schutzverletzungen?
Dabei stellte sich die Frage, ob im Rahmen der Reaktion auf einen Vorfall auch personenbezogene Daten aus privaten Laufwerken und/oder privater E-Mail Korrespondenz z.B. von Beschäftigten zu untersuchen sind. Dies würde sich nämlich u.a. auch auf die Pflicht zur (individuellen) Benachrichtigung der Betroffenen gemäß Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auswirken.
Oft sind Daten definitiv oder auch nur potenziell der Privatsphäre Beschäftigter zuzurechnen. In diesen Fällen sieht es der HmbBfDI datenschutzrechtlich kritisch, sie auszuwerten. Insbesondere wenn eine Organisation es erlaubt, ihre IT-Systeme privat zu nutzen, müsse sie unbedingt vermeiden, unberechtigt Kenntnis von privaten Inhalten zu…