Das bedeutet der Grundsatz der Zweckbindung in der Praxis
Praxisbeispiel Bewerbungsmanagement
Das Bewerbungsmanagement verfolgt mehrere Ziele:
■ sich bewerbende Personen effizient auswählen,
■ den Rekrutierungsablauf optimieren,
■ das Unternehmen attraktiv für Bewerbende machen und
■ dabei alle rechtlichen Vorgaben wie den Datenschutz einhalten.
Die Verarbeitungstätigkeiten im Bewerbungsmanagement können unterschiedlichen Zwecken dienen:
■ die Bewerbenden auszuwählen und zu bewerten,
■ mit Bewerbenden zu kommunizieren,
■ den Auswahlprozess zu dokumentieren,
■ alle Compliance-Vorgaben zu erfüllen,
■ Verarbeitungsschritte im Rekrutierungsprozess zu optimieren und
■ geeignete Bewerbende für künftige Stellenangebote zu berücksichtigen.
Weitere legale Ziele und Zwecke können hinzukommen. Das Unternehmen muss diese aber festlegen, bevor der jeweilige Verarbeitungsprozess beginnt.
Zweckbestimmung und Zweckbindung – was ist das?
Begriffe sind allerdings immer wieder unterschiedlich definiert. Daher versuchen wir hier, das zu klären.
Zweckbestimmung und Zweckbindung sind eng miteinander verknüpft, aber nicht identisch. Die Zweckbestimmung beschreibt den konkreten Grund, warum ein Unternehmen personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Diese Zwecke muss das Unternehmen definieren und kommunizieren, bevor …