Einführung einer digitalen Brieftasche für EU-Bürger
Diese Vorgabe ist am 20.05.2024 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die nationalen Gesetzgeber müssen sie also nicht erst umsetzen.
Digitale Brieftasche geschaffen
Schwerpunktmäßig befasst sich die Änderungsverordnung mit der sogenannten EU-ID-Wallet. Das bedeutet nichts anderes, als einen Rechtsrahmen festzulegen, um eine digitale Brieftasche zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. In dieser können alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihre digitalen Identitäten aufbewahren.
Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Durchführungsrechtsakte (siehe unten) ihren Bürgerinnen und Bürgern eine solche EU-ID-Wallet zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung durch die Bevölkerung soll freiwillig sein.
Die EU-ID-Wallet soll höchstwahrscheinlich als Smartphone-App eine Online- und Offline-Identifizierung aller europäischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dabei soll die App auch über nationale Grenzen hinweg im EU-Raum nutzbar sein.
In der EU-ID-Wallet sollen sich …