Arbeitnehmerdatenschutz und KI
Oft ist ungewiss, inwieweit die KI Metadaten verarbeitet. So besteht die Gefahr, dass vermeintlich harmlose Eingaben Einblicke in Interna und Betriebsgeheimnisse ermöglichen. Folglich lassen sich Verhalten, Leistung etc. einzelner Mitarbeitender mittels KI auswerten.
Inwiefern Unternehmen sich selbst und ihre Beschäftigten vor derartigen Auswertungen schützen können, ist äußerst fraglich, gerade bei cloudbasierten KI-Lösungen. Hier ist zu befürchten, dass Dritte an interne Informationen gelangen.
Unklar ist auch, wie sich Wechsel von Mitarbeitenden zu anderen Unternehmen auswirken. Große cloudbasierte KI-Lösungen dürften wohl kaum eine systemseitige Trennung bezogen auf Unternehmen und Mitarbeiterdaten bereithalten. So könnte die KI Mitarbeitende über Stellenwechsel hinweg identifizieren. Informationen könnten auf diese Weise nur allzu leicht in andere Unternehmen hineingelangen. Das wäre datenschutzrechtlich äußert kritisch zu sehen.
Informieren über Unbekanntes
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