Zerkrümeln jetzt die Cookie-Banner?
Geht es nach der Bundesregierung, dann soll das bunte Banner-Treiben bald ein Ende haben. So hat das Bundeskabinett Anfang September 2024 den Regierungsentwurf zur Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz beschlossen – kurz Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwVO). Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung will man evaluieren, ob die Vorgaben wirksam sind. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Zentrale Einwilligungsverwaltung
Mit § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) besteht die Möglichkeit, anerkannte Dienste für die Verwaltung von Einwilligungen zu etablieren. Damit sind Personal-Information-Management-Systeme (PIMS) gemeint, die es den einzelnen Betroffenen ermöglichen, ihre Dateneinstellungen und die erteilten Einwilligungen entsprechend zu verwalten.
Das TDDDG sieht dabei vor, dass derartige PIMS gewissen Anforderungen genügen und z.B. nutzerfreundlich sowie wettbewerbskonform ausgestaltet sind. Außerdem müssen die Dienste zuverlässig sein und über ein Sicherheitskonzept verfügen. § 26 Abs. 2 TDDDG ermöglicht es der Bundesregierung, die genauen Anforderungen zur nutzerfreundlichen und wettbewerbskonformen Ausgestaltung festzulegen. Zudem kann sie das Verfahren zur Anerkennung regeln sowie die zuständige unabhängige Stelle einrichten. Genau das soll mit der neuen EinwVO geschehen.
Die Idee hinter der EinwVO
Mit der EinwVO soll für Nutzende eine „anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen“ entsteh…