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25. Februar 2025

KI-Projekte erfolgreich umsetzen – Teil 1: Planungsphase

DP+
In der Planungsphase von KI-Projekten empfiehlt es sich, die Vorgaben nicht nur der DSGVO, sondern auch die der KI-Verordnung von Anfang an im Blick zu behalten.
Bild: iStock.com/SeanAnthonyEddy
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Anforderungen definieren und Projektstart vorbereiten
Im Rahmen dieser Reihe stellen wir Best-Practice-Ansätze vor, um Datenschutz wie auch KI-VO gemeinsam anzugehen und in den typischen Phasen eines KI-Projekts umzusetzen. Das Ziel: sowohl erfolgreiche Innovationen zu realisieren als auch mit einer auf den Menschen ausgerichteten KI die Grundrechte zu schützen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist momentan der große Hype und verspricht nicht weniger als eine Revolution der digitalen Verarbeitung samt der damit verbundenen wirtschaftlichen Wertschöpfung. Aus diesem Grund beschäftigten sich fast alle Unternehmen und auch zunehmend Behörden mit der Frage, wie sich KI am besten einsetzen lässt. Zugleich kommen dann schnell Fragen nach dem Datenschutz und – neu – nach der KI-Verordnung (KI-VO) auf.

Die erste Hürde: Begriffsdefinitionen von KI in der Praxis

Ist in einem Unternehmen oder einer Behörde von künstlicher Intelligenz die Rede, dann dürfte eine ziemlich gemeine Frage lauten: „Was ist künstliche Intelligenz eigentlich genau?“ Was erst einmal unverfänglich klingt, kann ein KI-Projekt gleich zu Beginn verlangsamen oder gar beenden. Denn im Fall unnötiger Diskussionen oder gar einer Verschiebung des Projekts, bis ein gemeinsames Verständnis gefunden ist, kann der „Drive“ der beteiligten Personen schnell zum Erliegen kommen.

Die einfache Antwort lautet nämlich: Es gibt weder eine eindeutige Definition von KI – deswegen hat sich die KI-VO auch nicht daran gewagt, eine zu liefern – noch eine Definition des zugrunde liegenden Begriffs der Intelligenz.

In der Praxis ist das aber nicht allzu schlimm. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eh technikneutral und gilt bei allen Verarbeitungsarten personenbezogener Daten. Die KI-VO wiederum zählt zumindest die Eigenschaften eines KI-Produkts unter dem Namen „KI-System“ auf. Mit beiden Verordnungen kann man gut arbeiten und sich nun a…

Andreas Sachs
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Verfasst von
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Andreas Sachs
Andreas Sachs ist Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Darüber hinaus leitet er das Referat Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit beim BayLDA.
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