Startseite Datenschutzbeauftragte Download Checkliste: Prüfung der Verfügbarkeit
Zu den Maßnahmen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) nennt, gehört auch die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dies soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
Da die Ansätze, die Verfügbarkeit sicherzustellen, vielfältig sind, führt die Checkliste die wichtigsten Maßnahmen auf.
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