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24. Mai 2019

Künstliche Intelligenz in der Medizin

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Künstliche Intelligenz in der Medizin
Bild: iStock.com / PhonlamaiPhoto
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Chancen und Risiken
Künstliche Intelligenz (KI) dringt in viele Lebensbereiche vor. Geben Sie daher doch einmal den Kolleginnen und Kollegen in einem besonders sensiblen Bereich wie der Medizin Einblick in die Entwicklung.

Bereits heute gibt es verschiedene Einsatzmöglichkeiten von KI-basierten Anwendungen. Sie lassen sich danach unterscheiden, ob Mediziner oder nicht-medizinische Nutzer sie verwenden.

Was versteht man unter KI?

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein umfassender Begriff für Anwendungen, bei denen Maschinen menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen. Dazu gehören z.B. Lernen, Urteilen und Probleme lösen.

Die Grundidee der KI besteht darin, mit Maschinen eine Annäherung an Funktionen des menschlichen Gehirns zu schaffen.

Zum Bereich der KI zählt auch das Verarbeiten natürlicher Sprache (NLP – Natural Language Processing) wie z.B. Amazon Alexa und das maschinelle Lernen (ML – Machine Learning).

Letzteres lehrt Computer, aus Daten und Erfahrung zu lernen und Aufgaben immer besser auszuführen.

Dabei können Algorithmen in unstrukturierten Datensätzen wie z.B. Bildern, Texten oder gesprochener Sprache Muster erkennen und daraus selbständig Entscheidungen treffen.

Diagnosevorschlag per App

Für Nicht-Mediziner gibt es neben der „normalen“ Recherche über Google & Co. die Möglichkeit, frei verfügbare Smartphone-Apps zu nutzen, um persönliche Krankheitsanzeichen einordnen zu können.

Zu diesen Apps gehört z.B. „Ada Health“ eines Berliner Start-up-Unternehmens. Die Ada-App kann auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Informationen eine Anamnese vornehmen, also die Krankheitsgeschichte aufnehmen, und einen Diagnosevorschlag abgeben.

Ada Health basiert auf einer umfassenden Datenbank, die sich durch anonymisierte Patientendaten ständig erweitert. Die Analyse des Kra…

Andrea Gailus
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Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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