EuGH und Cookies: Was gilt nun?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinem viel beachteten und diskutierten Urteil vom 1. Oktober 2019 (Az. C-673-17 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. Planet49 GmbH) zu den Anforderungen an das Setzen von Cookies geäußert (Volltext der Entscheidung).
Unionsrechtlicher Hintergrund der Cookie-Regelung
Auch wenn es jetzt etwas komplizierter wird: Bleiben Sie dran. Nur so verstehen Sie den Kontext der Entscheidung.
Die Regelung, die der EuGH nun ausgelegt hat, ist mit der Richtlinie 2009/136/EG, auch als „Cookie-Richtlinie“ bezeichnet, im Jahr 2009 eingeführt worden. Aber bereits damit beginnt ein Missverständnis.
Diese sogenannte Cookie-Richtlinie ist nur eine Änderungsrichtlinie gewesen.
Ein kleiner Teil dieser Richtlinie war die Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation).
Warum ist das wichtig für das Verständnis? Das ergibt sich aus Art. 95 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Danach bleiben – vereinfacht gesagt – Regelungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation durch die DSGVO unberührt – sprich: Sie werden nicht durch die Datenschutz-Grundverordnung verdrängt. Daher ist die Einordnung der ausgelegten Regelung in ihren Kontext wichtig.
Die Änderungsrichtlinie, also die Cookie-Richtlinie, hat Art. 5 Abs. 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation angepasst und folgende Regelung eingefügt, die nun der EuGH ausgelegt hat:
„Die Mitglied…