Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

29. November 2019

EuGH und Cookies: Was gilt nun?

DP+
EuGH und Cookies: Was gilt nun?
Bild: iStock.com / #Urban-Photographer
0,00 (0)
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. Planet49 GmbH
Was hat sich geändert? Oder hat sich etwa gar nichts geändert? Das Ergebnis der EuGH-Entscheidung und damit ihre Auswirkungen sind nicht so offensichtlich, wie es scheint. Denn das Gericht hat sich – überspitzt formuliert – mit einer zum Zeitpunkt der Entscheidung in Deutschland nicht geltenden Cookie-Regelung befasst.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinem viel beachteten und diskutierten Urteil vom 1. Oktober 2019 (Az. C-673-17 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. Planet49 GmbH) zu den Anforderungen an das Setzen von Cookies geäußert (Volltext der Entscheidung).

Unionsrechtlicher Hintergrund der Cookie-Regelung

Auch wenn es jetzt etwas komplizierter wird: Bleiben Sie dran. Nur so verstehen Sie den Kontext der Entscheidung.

Die Regelung, die der EuGH nun ausgelegt hat, ist mit der Richtlinie 2009/136/EG, auch als „Cookie-Richtlinie“ bezeichnet, im Jahr 2009 eingeführt worden. Aber bereits damit beginnt ein Missverständnis.

Diese sogenannte Cookie-Richtlinie ist nur eine Änderungsrichtlinie gewesen.

Ein kleiner Teil dieser Richtlinie war die Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation).

Warum ist das wichtig für das Verständnis? Das ergibt sich aus Art. 95 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Danach bleiben – vereinfacht gesagt – Regelungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation durch die DSGVO unberührt – sprich: Sie werden nicht durch die Datenschutz-Grundverordnung verdrängt. Daher ist die Einordnung der ausgelegten Regelung in ihren Kontext wichtig.

Die Änderungsrichtlinie, also die Cookie-Richtlinie, hat Art. 5 Abs. 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation angepasst und folgende Regelung eingefügt, die nun der EuGH ausgelegt hat:

„Die Mitglied…

Dr. Jens Eckhardt
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutz-Auditor (TÜV) und IT-Compliance Manager (TÜV) bei Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.