Was alles zu einer Datenschutzprüfung gehört
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 39 eine Vielzahl von Aufgaben für Datenschutzbeauftragte (DSB) vor, darunter, die Einhaltung der DSGVO zu überwachen.
Daher betrifft es auch den DSB, wenn es darum geht, bei der Wahl eines Betriebssystems zu prüfen, ob es die Datenschutzvorgaben einhält.
Ein prominentes Beispiel ist Microsoft Windows 10. Zu den Fragen der Datensicherheit bei diesem Betriebssystem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zahlreiche Informationen veröffentlicht.
Allein dieser Umstand zeigt, wie komplex es ist, den Einsatz zu überprüfen und zu überwachen.
Sicherheitsrelevante Fragestellungen zu Windows 10
Jeweils als Teil seiner Studie zu Systemaufbau, Protokollierung, Härtung und Sicherheitsfunktionen in Windows 10 hat das BSI die Telemetrie-Komponente in Windows 10 analysiert sowie Empfehlungen zur Konfiguration und Protokollierung gegeben.
Auch eine Sicherheitsanalyse zur Funktion „Device Guard“ findet sich dort.
Für diese umfangreichen Untersuchungen des BSI gibt es einen guten Grund: Das Betriebssystem Windows 10 sendet zahlreiche System- und Nutzungsinformationen an Microsoft.
Zu unterbinden, dass Microsoft die Telemetriedaten erfasst und überträgt, ist technisch zwar möglich, für Anwender aber nur schwer umzusetzen, so das BSI.
Aufsichtsbehörden beschließen Prüfschema zu Windows 10
Nicht nur das BSI hilft bei der Datenschutzprüfung von Windows 10.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich ebenfalls ausführlich mit Window…