Datenschutz in der Medizin: DSK nimmt Einwilligungsdokumente an
Die DSK ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Mit Beschluss vom 15. April 2020 akzeptiert die DSK die aktualisierten Einwilligungsdokumente der Medizininformatik-Initiative.
Welche Vision die Medizininformatik-Initiative hat:
Die Medizininformatik-Initiative (MII) soll „dazu beitragen, dass jeder Arzt, jeder Patient und jeder Forscher in Zukunft Zugang zu den für ihn erforderlichen Informationen hat.“
So lautet die Vision der Initiative, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund 160 Millionen Euro fördert.
Welches Ziel die MII verfolgt:
Ziel der MII ist es, die Patientendaten, die während eines Klinikaufenthalts entstehen, bundesweit digital zu vernetzen.
So können Forscher diese Daten nutzen, um Krankheiten zukünftig schneller und besser heilen zu können.
Wer sich in der MII engagiert:
Wissenschaftler aus allen Universitätskliniken Deutschlands arbeiten in der MII mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Krankenkassen und Patientenvertretern zusammen.
Auch die DSK engagiert sich in der MII: Die beiden Arbeitskreise „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Gesundheit und Soziales“ der DSK sind beratend aktiv.
Sie achten besonders darauf, dass die Patientinnen und Patienten jeder Phase eines Forschungsvorhabens
- Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten haben
- und sie entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten auf ihre Daten haben.
Welche Ergebnisse aktuell vorliegen:
Erste Ergebnisse der MII liegen nun vor. Die Medizininformatik-Initiative hat
- Mustertexte für eine Einwilligung der Patienten in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für die medizinische Forschung
- und eine Handreichung zur Anwendung der national harmonisierten Patienteninformations- und Einwilligungsdokumente erarbeitet.
Wenn Patienten die Einwilligungserklärung unterzeichnen, stimmen sie der Nutzung ihrer Daten für Zwecke der medizinischen Forschung zu. Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Was die DSK dazu sagt:
Die Datenschutzkonferenz akzeptiert die Einwilligungsdokumente der Medizininformatik-Initiative und hat – nach einem intensiven Abstimmungsprozess – keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Die MII hat Änderungswünsche der DSK vollumfänglich in die Einwilligungsdokumente sowie die Handreichung übernommen.
Alle Daten, die eine Person unmittelbar identifizieren könnten – wie Name, Geburtsdatum und Anschrift – werden nun pseudonymisiert. Dadurch können die Patientendaten einer Person nicht mehr direkt zugeordnet werden.
Die beiden Arbeitskreise „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Gesundheit und Soziales“ der DSK werden das Vorhaben auch weiterhin beratend begleiten.
Wo es mehr Infos gibt:
Die Pressemitteilung der DSK finden Sie hier:
Das Schreiben des DSK-Vorsitzes, einen Mustertext für die Patienteneinwilligung und eine Handreichung zur Anwendung der national harmonisierten Patienteninformations- und Einwilligungsdokumente finden Sie hier:
- Schreiben: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/Ergebnisschreiben%20an%20MII%2021_04_2020.pdf
- Mustertext: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/MII_AG-Consent_Einheitlicher-Mustertext_Einwilligung_v1.6d.pdf
- Handreichung: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/MII_AG-Consent_Handreichung_v0.9d.pdf