Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen nehmen im Hinblick auf den Datenschutz eine besondere Rolle ein. Täglich verarbeiten Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte, Therapeuten etc. für die Behandlung und auf Grundlage von Gesetzen wie z.B. den Krankenhausgesetzen der Länder eine Fülle an personenbezogenen Daten.
Dabei stellen Gesundheitsdaten nach Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine besondere Kategorie von personenbezogenen Daten dar und müssen daher besonders geschützt werden. Denn im Rahmen ihrer Verarbeitung können enorme Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen auftreten.
Nun ist die Arbeit im Krankenhaus oder in anderen Gesundheitseinrichtungen dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von verschiedenen Fachkräften die Patienten betreut bzw. behandelt. Zugleich ist die dortige Arbeit großem Zeitdruck ausgesetzt, der zum einen durch akute Situationen aufgrund verschiedener Krankheitsbilder, aber zum anderen auch durch den oftmals geringen Personalstand in solchen Einrichtungen bedingt ist.
Das heißt, die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt durch eine Vielzahl von Personen und oftmals unter Zeitdruck. Dadurch kann es zu einer unsystematischen Verarbeitung personenbezogener Daten kommen, die für Prozessaußenstehende nicht offensichtlich und somit sozusagen „versteckt“ sind.
Was sind „versteckte“ personenbezogene Daten?
Mit „versteckten“ personenbezogenen Daten sind demnach Daten gemeint, die nicht in den Dokumentationsrichtlinien enthalten sind und damit nicht die geregelten Verarbeitungsprozesse durchlaufen.