Datenschutzfreundliche Technikgestaltung als Goldstandard
„Poka Yoke“ – das japanische Prinzip der Fehlervermeidung ist zum Beispiel dafür verantwortlich, dass wir erst die Kreditkarte aus dem Geldautomaten ziehen müssen, bevor das Bargeld ausgegeben wird. Privacy by Design und by Default würden dieses Prinzip auf den Datenschutz übertragen. Prinzipiell gut! Das sollte der Standard sein.
Umfragen und Prüfungen vieler Software-Produkte zeigen jedoch: Die Forderung der DSGVO nach Privacy by Design und Privacy by Default verhallt oft, weil es in der Software-Entwicklung zu wenig Ressourcen gibt. Hinzu kommt, dass für die Entwicklerinnen und Entwickler zum Beispiel nicht klar ersichtlich ist, welche Daten wie lange benötigt werden. Das wissen allein die Fachabteilungen. Sie formulieren ihre Anforderungen jedoch häufig so, dass die Entwicklung sie nicht einfach und fehlerfrei umsetzen kann.
Doch sind dies die einzigen oder wichtigsten Gründe? Wie steht es um Privacy by Design und Privacy by Default aus Sicht einer Aufsichtsbehörde? Prof. Dr. Roßnagel, der neue Hessische Datenschutzbeauftragte, ist seit vielen Jahren ein Kenner und Verfechter der datenschutzfreundlichen Technikgestaltung.