Seit der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice – und viele wollen das auch weiterhin tun.
Leitfaden und Checkliste Homeoffice
Was Arbeitgeber und Dienstherren dabei in Sachen Datenschutz alles beachten müssen, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Er hat
veröffentlicht.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Die wichtigste Frage kommt gleich zu Beginn des Leitfadens: „Werden Beschäftigte in (auch teilweiser bzw. sporadischer) Telearbeit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst und wenn ja, in welchem Umfang?“
Ist dies der Fall, müssen Arbeitgeber und Dienstherren schon vor der Auslagerung der Datenverarbeitung ihre Prozesse genau prüfen.
Kann mit anonymen Daten gearbeitet werden?
In der Checkliste empfiehlt die Datenschutzbehörde folgendes Vorgehen: Arbeitgeber und Dienstherren sollten prüfen, ob
- ob sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Homeoffice vermeiden lässt,
- ob mit anonymen oder pseudonymen Daten gearbeitet werden kann,
- in welcher Art, welchem Umfang, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck Daten verarbeitet werden,
- wie sensibel die Daten und die Risiken der vorgesehenen Datenverarbeitung sind und
- welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.