Ein Vater verpennt, die Stromrechnung zu bezahlen
Ein alleinerziehender Vater mit zwei Mädchen steht manchmal ziemlich im Stress. Da kann auch mal eine Stromrechnung durchrutschen. Vor allem wenn der Betrag, in diesem Fall 291,68 Euro, keine Riesensumme ist. Wie auch immer, jedenfalls zahlte der Mann, der jetzt als Kläger vor Gericht auftritt, diese Rechnung nicht.
Der Stromlieferant schaltet ein Inkassobüro ein
Sein Stromlieferant schickte ihm am 31.7.2018 eine Mahnung. Reagiert hat er darauf nicht. Deshalb schaltete der Stromlieferant ein Inkassounternehmen ein, um die Forderung eintreiben zu lassen. Dieses Inkassounternehmen ist jetzt die Beklagte, mit der sich der alleinerziehende Vater vor Gericht streitet.
Der Vater will Schadensersatz vom Inkassobüro
Dabei geht es um Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro, weil das Inkassounternehmen nach Auffassung des Klägers völlig zu Unrecht eine Meldung an die SCHUFA geschickt hat. Zu dieser Meldung an die SCHUFA kam es so:
Das Inkassounternehmen schickte dem Kläger zwei oder vielleicht auch drei Mahnungen. Hier gibt es eine Unklarheit. Vor Gericht konnte das Inkassounternehmen nämlich nur zwei Mahnungen vorlegen. Angeblich gab es auch noch eine weitere, dritte Mahnung. Die hat es dem Gericht aber nie präsentiert.
Der Kläger bestreitet alle drei Mahnungen
Somit stehen im Ergebnis drei Mahnungen im Raum, nämlich die des Stromlieferanten und die beiden des Inkassobüros. Das Problem dabei: Der Kläger behauptet, keine dieser Mahnungen erhalten zu haben. Er bezweifelt nicht, dass sie abgeschickt worden sind. Allerdings hätten sie ihn nie erreicht.
Das Inkassobüro kann den Zugang der Mahnungen nicht beweisen
Das wirkt etwas merkwürdig. Ob gleich drei Briefe von zwei unterschiedlichen Absendern einfach so verloren gehen können? Gleich wie: In einem Zivilprozess gilt Grundsatz „Wer etwas behauptet, das für ihn günstig ist, muss es auch beweisen!“ Und hier konnte das Inkassobüro gewissermaßen nicht liefern.