Fernmeldegeheimnis: Mehr Schutz bei der Online-Kommunikation
Was bisher galt
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) galt nach der bisherigen Rechtslage nur für die Anbieter klassischer Telekommunikationsdienste wie Telefónica, Vodafone oder Deutsche Telekom.
Das TKG regelt u.a., dass sich Anbieter von Telekommunikationsdiensten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, melden müssen.
Außerdem gelten verschärfte Vorschriften für die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten. Die Anbieter dürfen Kommunikationsdaten im Wesentlichen nur verarbeiten, soweit dies für den reibungslosen Ablauf der Telekommunikation, also für das Versenden und Empfangen von Nachrichten, erforderlich ist. Jede weitere Verwendung der Kommunikationsdaten für andere Zwecke ist untersagt.
Das Fernmeldegeheimnis
Zu den wichtigsten Regelungen im Telekommunikationsrecht gehört das sogenannte Fernmeldegeheimnis. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen sämtliche Kommunikationsdaten. Dazu gehört zum einen der Inhalt der Kommunikation, d.h. welche Nachricht gesendet wurde. Zum anderen sind die Metadaten geschützt. Unter Metadaten versteht man all…