Zufriedenheitsbefragungen von Kunden per E-Mail
Verbesserungspotenzial nutzen
Gerade durch Hinweise auf Probleme sowie mithilfe von Vorschlägen und Wünschen aus der eigenen Kundschaft lassen sich sowohl Fehler als auch Verbesserungspotenziale bei bestehenden Prozessen aufdecken. Überarbeiten Unternehmen diese Vorgänge bzw. führen sie neue Verfahrensweisen ein, profitieren davon nicht nur (bisherige und künftige) Kundinnen und Kunden, sondern auch die Unternehmen.
Führen nämlich die umgesetzten Optimierungsmaßnahmen dazu, dass Dienstleistungen und Produkte die Ansprüche und Erwartungen verstärkt erfüllen, kann dies die Kundenbindung langfristig steigern und beispielsweise häufigere Produktbestellungen, Folge- / Wartungsaufträge oder Weiterempfehlungen bewirken.
Die Frage der Rechtsgrundlage
Eine gern genutzte Möglichkeit, Kundinnen und Kunden nach ihrer Zufriedenheit zu befragen, ist die E-Mail. In den meisten Fällen verfügen Unternehmen bereits über die entsprechenden E-Mail-Adressen. Denn sie haben sie im Zusammenhang mit der Kaufabwicklung oder der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport bereits verarbeitet.
- Bei E-Mail-Adressen handelt es sich regelmäßig um personenbezogene Daten. Daher ist für ihre Verarbeitung eine Rechtsgrundlage erforderlich (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 6 Abs. 1 Datensc…