Eine Frau will Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Die Klägerin ist gesetzlich krankenversichert – so wie die meisten Menschen in Deutschland. Bei einer privaten Krankenversicherung wollte sie zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Das ging nicht ohne Gesundheitsfragen. Bei den Antworten auf diese Fragen wollte sie auf keinen Fall etwas falsch machen.
Sie fordert die Gesundheitsakte der gesetzlichen Kasse an
Ein Versicherungsmakler riet ihr, sie solle ihre Gesundheitsakte bei der gesetzlichen Krankenversicherung anfordern. Dies sei die beste Informationsquelle. Genau das veranlasste die Frau. Sie rief bei der Krankenkasse an und bat darum, ihr den Inhalt der Gesundheitsakte für die letzten drei Jahre zuzusenden.
Ihre Mailadresse wird nicht richtig notiert
Bei diesem Telefonat sprach sie mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse, der sie um ihre E-Mail-Adresse bat. Der Mitarbeiter hörte entweder nicht genau hin oder er verschrieb sich. Statt an die korrekte E-Mail-Adresse „B1@fff.de“ sandte er die Mail mit dem Auszug der Gesundheitsakte deshalb an die falsche E-Mail-Adresse „B2@fff.de“.
Die Gesundheitsakte geht an eine falsche Mailadresse
Nach einiger Zeit wunderte sich die Klägerin, dass bei ihr keine Mail ankam. Deshalb rief sie erneut bei der Krankenkasse an. Dabei stellte sich heraus, dass der Krankenkassen-Mitarbeiter die falsche Mailadresse benutzt hatte. Einen zweiten Versuch per Mail wollte die Frau verständlicherweise nicht mehr riskieren. Deshalb sandte ihr die Krankenkasse den Auszug aus der Gesundheitsakte per Briefpost zu.
Die Frau will deshalb Schmerzensgeld
Die Frau ist empört. Nach ihrer Darstellung leidet sie sehr daran, dass jetzt irgendwelche Unbekannten den Inhalt ihrer Gesundheitsakte kennen. Sie habe deshalb zeitweise kaum noch schlafen können. Als Ausgleich dafür fordert sie Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld.