Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer
Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte (DSB) sind daher gesetzlich ab 20 Daten verarbeitenden Personen vorgeschrieben. Entsprechend gibt es sie in den meisten Unternehmen, für die diese Bedingung zutrifft.
Da sie ein Grundrecht schützen, sind DSB mit besonderen Privilegien ausgestattet. So sind sie in Sachen Datenschutz weisungsfrei. Der Arbeitgeber darf betriebliche DSB wegen ihrer Tätigkeit im Datenschutz nicht kündigen. Zudem darf er einen DSB bei Beförderungen und anderen Anlässen gegenüber Nicht-Datenschutzbeauftragten nicht benachteiligen.
Die steigenden Geldbußen in den letzten Monaten zeigen, dass die DSGVO kein zahnloser Tiger ist. Vor allem kleinere Geldbußen mit den entsprechenden Imageschäden nehmen zu. Insofern besteht die Aufgabe von DSB auch darin, Datenschutzverstöße zu verhindern, die zu einer massiven Geldbuße führen können.
Compliance Officer
Die Führungsgremien von Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindliche gesetzliche Vorgaben und verbindliche interne Unternehmensrichtlinien tatsächlich umsetzen, also compliant handeln. Das können sie mit einer juristischen Abteilung tun, sie können aber auch eine verantwortliche Person mit diesen Aufgaben betrauen. Üblicherweise wird diese Person als Compliance Manag…