Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

28. Juni 2022

Dashcams: So lassen sich Fahrzeugkameras rechtskonform einsetzen

DP+
Dashcams sind nur in engen Grenzen datenschutzkonform einsetzbar
Bild: iStock-Nudphon.com / Phuengsuwan
5,00 (1)
Videoüberwachung
Wer eine Dashcam nutzt, muss auf viele Fallstricke achten – im schlimmsten Fall liefert man nicht nur selbst die Beweise für einen verschuldeten Unfall, sondern erhält zusätzlich noch einen Bußgeldbescheid wegen eines damit verbundenen Datenschutzverstoßes.
Das große Angebot von Dashcams aller Preisklassen verleitet so manchen etwas vorschnell zum Kauf einer Dashcam – will man doch im Fall eines Unfalls gegen unberechtigte Forderungen gewappnet sein. Doch die wenigsten Dashcam-Typen ermöglichen einen datenschutzkonformen Betrieb.

Zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren

Während die Sächsische Datenschutzbeauftragte bislang kaum Beschwerden im Sinne von Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu Dashcams zu bearbeiten hatte, war die Anzahl diesbezüglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren umso größer. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass betroffene Personen Dashcams im fließenden Verkehr kaum bis gar nicht wahrnehmen, während sich Polizeibeamten im Rahmen von Verkehrskontrollen oder Unfallaufnahmen weitaus öfter die Möglichkeit bietet, den Betrieb einer Dashcam festzustellen, zu prüfen und ggf. als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

Einsatzmöglichkeiten von Dashcams

Schon die Einsatzmöglichkeiten konventioneller Dashcams sind äußerst vielfältig:

  • Bildaufzeichnung des (Verkehrs-)Geschehens vor / hinter dem Fahrzeug
  • Bildaufzeichnung des Innenraums
  • Audioaufzeichnung in oder aus dem Fahrzeug
  • Bildaufzeichnung des Geschehens vor / hinter dem geparkten Fahrzeug

Hohes Überwachungspotenzial, …

Die Videoaufnahmen lassen sich – je nach Kameramodell – mit weiteren Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Datum, Uhrzeit und GPS-Koordinaten anreichern. Die neuesten Fahrzeugentwicklungen zeigen jedoch, dass deutlich mehr Überwachungspotenzial besteht.

Fest in die Fahrzeuge integrierte Kamer…

Dr. Juliane Hundert Dr. Joachim Rothe
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Dr. Juliane Hundert
Dr. Juliane Hundert
Dr. Juliane Hundert ist Juristin und trat im Januar 2022 ihr Amt als Sächsische Datenschutzbeauftragte an.
Dr. Joachim Rothe
Dr. Joachim Rothe
Dr. Joachim Rothe ist Referent bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und dort schwerpunktmäßig im Bereich Videoüberwachung (nicht-öffentlicher Bereich) tätig.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.