Daten aus Visitenkarten für die Direktwerbung
Ein Unternehmen der Baubranche ist seit Jahren auf einschlägigen Fachmessen präsent. Dabei stellt es Boxen auf, in die Interessenten ihre Visitenkarte einwerfen können. Teils nehmen die Repräsentanten des Unternehmens Visitenkarten auch persönlich entgegen. Konkret geht es um eine Visitenkarte, die ein Messebesucher einem Geschäftsführer des Unternehmens übergeben hat. Dabei hatte der Messebesucher seine Mailadresse handschriftlich auf der Visitenkarte vermerkt.
Mithilfe der Daten von Visitenkarten verschickt das Unternehmen Newsletter
Die Mailadresse verwendete das Unternehmen dazu, dem Messebesucher einen Newsletter zuzusenden. Darin bot es ihm die Teilnahme an Fachkursen an. Irgendeine Kundenbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Messebesucher bestand nicht.
Der Empfänger der E-Mail hielt diese Vorgehensweise für unzulässig. Von einer Einwilligung in diese Verwendung seiner Daten könne keine Rede sein. Deshalb erstattete er Anzeige bei der zuständigen Behörde.
Das „Fernmeldebüro“ kommt ins Spiel
Zuständige Behörde ist in diesem Fall das „Fernmeldebüro“, eine österreichische Bundesbehörde. Das gesamte Geschehen spielte sich nämlich in Österreich ab. Sowohl das Unternehmen wie auch der Empfänger der E-Mail sind in Österreich ansässig. Das „Fernmeldebüro“ lässt sich in etwa mit der deutschen „Bundesnetzagentur“ vergleichen.
Das Fernmeldebüro verhängt eine Geldstrafe
Die Behörde sah im Verhalten des Geschäftsführers einen ernsten Rechtsverstoß. Er müsse dafür geradestehen, dass sein Unternehmen dem Messebesucher unerlaubterweise eine Werbemail zugeschickt hab…