Anfragen von betroffenen Personen sind mittlerweile sehr häufig. Zeigen Sie anhand von Praxisbeispielen etwa zur telefonischen Auskunft, wie die Kolleginnen und Kollegen mit Betroffenenrechten korrekt verfahren.
Der Jahresbericht ist ein gutes Instrument, um eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu machen. Was ist gut gelaufen, was nicht? Wo besteht Handlungsbedarf? Ein absolutes Muss ist ein solcher Bericht jedoch nicht für den Datenschutzbeauftragten.