Für wen gilt das BDSG?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für öffentliche Stellen des Bundes und für nicht öffentliche Stellen. Das BDSG kommt nicht zur Anwendung bei den öffentlichen Stellen der Länder und bei den Kirchen.
Das BDSG behält die Trennung der Vorschriften nach öffentlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen (also vor allem Unternehmen) als Verantwortliche bei. Allerdings spiegelt sich das nicht in der Struktur des BDSG wider. Die Vorschriften zu den verschiedenen Verantwortlichen sind über das Gesetz verteilt. Daher ist aufmerksames Lesen der Regelungen zwingend erforderlich.
Die Bundesländer haben jeweils eigene Landesdatenschutzgesetze. Sie regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des jeweiligen Bundeslandes.
Wie das BDSG nutzen die Landesdatenschutzgesetze die Regelungsspielräume (Öffnungs- bzw. Spezifizierungsklauseln), die der Gesetzgeber nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat.
Wie stehen BDSG und DSGVO zueinander?
Das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG oder BDSG-neu) gilt seit dem 25. Mai 2018. Es ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung.
Das BDSG ist gemeinsam mit der DSGVO anzuwenden.