Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Alle Beiträge zum Datenschutz und zur DSGVO

Bild des Eingangs des Bundesfinanzhofs
Bild: Bundesfinanzhof/Daniel Schvarcz
Vergebliche Abwehrversuche

Viele Unternehmen stöhnen über den Aufwand, den Auskunftsforderungen gemäß Art. 15 DSGVO nach sich ziehen. Finanzämtern scheint es genauso zu gehen. Lesen Sie, wie ein Finanzamt vergeblich versucht hat, eine lästige Auskunftsforderung abzuwehren! Auch Unternehmen können daraus einiges lernen.

Einstellungsuntersuchung: Das ist erlaubt!
Bild: ipopba / iStock / Thinkstock
Gesundheitsdaten

Blutabnahme, Urintests und andere Einstellungsuntersuchungen haben in der Vergangenheit einige Großkonzerne, Rundfunkanstalten und öffentliche Verwaltungen in die Schlagzeilen gebracht. Ihr Vorgehen stieß bei Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern auf harsche Kritik. Trotzdem hat eine Einstellungsuntersuchung im gewissen Umfang ihre Berechtigung. In manchen Fällen ist sie sogar Pflicht.

Private Internetnutzung

Datenschutzbeauftragte sollten auch immer wieder prüfen, ob sich beschäftigte Personen an verbindliche Regelungen halten. Dabei lässt sich so manche Überraschung erleben.

Neue Anwendungsfälle für die Datensicherheit (Teil 3)

Erfolgreiche Schulungen orientieren sich am tatsächlichen Schulungsbedarf. Entsprechend wünschen sich Unternehmen und Beschäftigte möglichst individualisierte Weiterbildungsangebote. Das gilt auch für die IT-Sicherheit, bleibt aber nicht ohne Folgen für den Datenschutz.

Checkliste

Entdecken Sie, wie Sie Datenschutzrisiken bei innovativen Online-Schulungsmaßnahmen effektiv managen können. Laden Sie jetzt unsere kostenlose Checkliste herunter!

Anforderungen der EU-Rechtsakte überlappen sich

Wesentliche NIS-2-Pflichten haben Ähnlichkeiten zu Pflichten der ­DSGVO, sind aber doch nicht deckungsgleich. Der Beitrag beleuchtet die Parallelitäten und Unterschiede im Interesse einer möglichst einfachen einheitlichen Erfüllung. Datenschutzbeauftragte (DSB) können sich daher bei der Umsetzung der NIS-2-Vorgaben einbringen.

Die DSGVO fordert von den Verantwortlichen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Jedoch gilt es die Balance zu den Geschäftsinteressen zu halten.
Bild: Demianastur / iStock / Getty Images Plus
Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert von Unternehmen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig zu den verfolgten Zwecken sein muss. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und was bedeutet das für Unternehmen in der Praxis?

DP+
Für KI-Modelle, die mit personenbezogenen Daten trainiert sind, gibt es verschiedene Einsatzszenarien. Diese wirken sich unterschiedlich auf Fragen des Datenschutzes aus.
Bild: iStock.com/Macbook
Noch viele offene Fragen

Wer künstliche Intelligenz (KI) einsetzt, muss auf die Erfüllung denkbarer Auskunftsansprüche nach Art. 15 ­DSGVO vorbereitet sein. Sie können sich auch auf Daten in KI-Modellen beziehen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Regulatorische Anforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

Im Rahmen dieser Reihe stellen wir Best-Practice-Ansätze vor, um Datenschutz und KI-Verordnung (KI-VO) gemeinsam anzugehen und in den typischen Phasen eines KI-Projekts umzusetzen. Nach dem ersten Teil der Planungsphase eines KI-Projekts geht es nun um die konkrete Umsetzung.

DP+
Beschäftigte gehen oft zu leichtfertig mit Passwörtern um. Unternehmen sollten deshalb nicht nur technische, sondern auch organisatorische Maßnahmen treffen, um für Datensicherheit und Datenschutz zu sorgen.
Bild: iStock.com/Cuong Nguyen Minh
Ein unterschätztes Sicherheitsproblem

Passwörter sind das Tor zu sensiblen Daten und Unternehmensgeheimnissen. Doch was nützen die besten Sicherheitsrichtlinien, wenn Mitarbeitende diese im Alltag nicht beherzigen?

1 von 90
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.