Eine technische Lösung,
die die Zugriffsberechtigungen für eine
KI regelt und überwacht, hilft dabei,
mehrere Kriterien aus dieser Checkliste
umzusetzen.
Unternehmen und Behörden sollten mit
Unterstützung der oder des DSB sorgfältig
prüfen, welche Datenverarbeitungen
sie in eine Public Cloud verlagern. Die Checkliste hilft dabei.
Ein Videodreh beim Friseur, Überwachungskameras, die mehr aufnehmen als erlaubt: Welche Rechtsregeln beinhaltet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografien und Videos von Personen? Und was gilt in einem Strafprozess?
Wenn ein Unternehmen Forderungen nach DSGVO-Schadensersatz erfolgreich abwehren will, muss es seine Arbeitnehmer konsequent überwachen. Lesen Sie, wie der EuGH zu dieser überraschenden Schlussfolgerung gelangt!
Einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen sowie eine einfache interne Kommunikation – Mitarbeiter-Apps machen es möglich. Doch was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten?
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des HinSchG stellt sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.
Was ist neu in den Bereichen „Aus den Aufsichtsbehörden“, „Der Blick nach Berlin und Brüssel“, „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“ und „Die Datenpanne des Monats“? Der News-Podcast bringt Sie auf den aktuellen Stand.
Ein Amtsgericht verurteilt eine GmbH zur Auskunft über Daten einer betroffenen Person. Die GmbH tut schlicht nichts. Auf Antrag der betroffenen Person verhängt das Amtsgericht gegen den Geschäftsführer der GmbH schließlich 300 € Zwangsgeld, ersatzweise drei Tage Zwangshaft. Ist das eine Fake-Story oder rechtliche Realität?
Die Spam-Filterung erfolgt teils lokal auf den Endgeräten. Bei Remote Work und Homeoffice sind oftmals die Nutzer gefragt, wenn es um das Training der Spam-Filter geht. Erklären Sie deshalb in einer Unterweisung, wie man die unerwünschten und oftmals gefährlichen E-Mails am besten behandelt.