Kommt es zu einer Datenschutz-Verletzung, treten unter bestimmten Bedingungen Meldepflichten ein. Wann genau welche Informationspflicht eintritt, regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das Standard-Datenschutzmodell hilft dabei, ein Datenschutzmamagement zu etablieren und z.B. Risiken zu bewerten. Die Checkliste führt wichtige Schritte auf, um ein solches System zu etablieren.
Damit eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswirksam ist, müssen Unternehmen viele Anforderungen aus dem Datenschutz erfüllen. Dazu ist es erforderlich, zu wissen, was die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hierzu regelt.
Unternehmen haben ihre Verarbeitungen personenbezogener Daten daraufhin zu prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Wie lässt sich diese Prüfung durchführen und dokumentieren?
Geburtsdatum und Wohnort von GmbH-Geschäftsführern gehören ins Handelsregister. Dabei bleibt es trotz DSGVO. So die klare Ansage des Bundesgerichtshofs (BGH). Zur Begründung beruft er sich umfangreich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das macht die Entscheidung des BGH grundsätzlich bedeutsam.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt das Recht auf Vergessenwerden. Das macht leider weder den Selbstdatenschutz noch die Datenlöschung überflüssig. Was können Sie tun, um unerwünschte persönliche Daten im Internet zu löschen – oder besser: um solche Informationen gar nicht erst entstehen zu lassen?
Eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist kompliziert – eine Fehleinschätzung und die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht DSGVO-konform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Leitlinien zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) helfen bei der Orientierung.
Die DSGVO nennt Verschlüsselung als eine Maßnahme, um die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Müssen Datenschutzbeauftragte daher den Verantwortlichen raten, alle E-Mails zu verschlüsseln? Das kommt darauf an - auf die E-Mails und die Art der Verschlüsselung.
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, führt kein Weg daran vorbei, IT-Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten und umzusetzen. Denn nur verbindliche, dokumentierte Vorgaben gewährleisten eine sichere Verarbeitung und weisen sie nach. Was alles in eine solche Richtlinie gehört, listet das Muster auf.