Während „Privacy by Design“ als Schlagwort weitgehend bekannt ist, führt die gesetzliche Verpflichtung, konkrete Maßnahmen durch (Technik-)Gestaltung zu ergreifen, eher ein Schattendasein. Erfahren Sie mehr über wichtige Anforderungen und auf welche Aspekte Sie achten sollten.
Die DSGVO hat die Möglichkeiten, personenbezogene Daten z.B. in Konzernstrukturen zu nutzen, stark eingeschränkt. Zudem ist bei der werblichen Verwendung das Wettbewerbsrecht zu beachten. Lösungen für dieses Problem sind rar, doch es gibt sie.
Kriminelle hacken das EDV-System einer Finanzbehörde. Der Betrieb liegt tagelang völlig still. Danach ist er wochenlang beeinträchtigt. Und jetzt verlangen einige, deren Daten betroffen waren, wegen des Vorfalls Schadensersatz. Können sie damit Erfolg haben? Lesen Sie, was der EuGH dazu sagt.
„Kein Gesetzgebungsvorschlag kommt so aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus, wie er hineingegangen ist.“ Diese Erfahrung bewahrheitet sich immer wieder. Dennoch sollten DSB grob orientiert sein, welche Neuregelungen im Datenschutz die Bundesregierung ins Auge fasst.
Wann eine Information personenbezogen ist, ist eine grundlegende Frage für die Anwendbarkeit der DSGVO. Gerade mit Blick auf KI & Co. ist sie entscheidend dafür, ob die Grundsätze der DSGVO zu beachten sind. Aber die Frage stellt sich – wenngleich mit leicht geänderter Perspektive – auch z.B. bei einer Kopie im Rahmen des Auskunftsanspruchs.
Personenbezogene Daten sicher zu löschen, ist Teil der Datensicherheit und der Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Neben den technischen Löschverfahren sind organisatorische Prozesse wichtig. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte müssen dabei die Verpflichtung, Daten zu löschen, genauso betrachten wie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Zur EU-Datenstrategie gehört neben einigen weiteren „Acts“ der Data Act – das Datengesetz. Das Datengesetz bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die künftig auch Unternehmen beachten müssen, die sich bisher kaum mit gesetzlichen Regelungen zur Datenverarbeitung auseinandersetzen mussten.
Kaum ein Thema wird gegenwärtig so stark diskutiert wie Künstliche Intelligenz (KI). Dabei spielen die möglichen Risiken für personenbezogene Daten eine zentrale Rolle. Im Interview erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber, wie Datenschutzbeauftragte mit Risiken bei einem geplanten KI-Einsatz konkret umgehen können.
Datenschützer warnen schon lange vor den tiefen Einblicken in die Privatsphäre, die Fitness-Tracker, Smartwatches oder Smart-Home-Geräte erhalten. Die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA sieht darin sogar eine zentrale Wissensbasis für Internetkriminelle. Sensibilisieren Sie daher Mitarbeitende für die Risiken, die damit verbunden sind.
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erstreckt sich auch darauf, gegenüber wem personenbezogene Daten „offengelegt“ worden sind. Kann ein Betroffener somit die Namen der Mitarbeiter eines Unternehmens herausverlangen, die seine Daten dort konkret verarbeitet haben?