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Alle Beiträge zum Datenschutz und zur DSGVO

Datenschutz PRAXIS - Der News Podcast

Von wegen Sommerloch! Im Datenschutz und in der Cybersicherheit waren auch die letzten Wochen wieder gefüllt mit wichtigen Nachrichten für Datenschutzbeauftragte. Wir haben sie im Podcast und in dieser Meldung zusammengestellt.

Die IT-Sicherheitslage erfordert es heute, Netzwerkaktivitäten umfassend zu überwachen. Dies birgt Risiken für den Datenschutz der Belegschaft.

Einige wichtige Punkte sind zu beachten, um Widersprüche rechtssicher umzusetzen. Diese finden sich in der nachfolgenden Checkliste.

Der Test der Datensicherheit von USB-Sticks wird durch die enorme Speicherkapazität der mobilen Speichermedien immer wichtiger. Welches sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten müssen?

Sichere USB-Sticks: Darauf kommt es an
Bild: Jeffrey Hamilton / iStock / Thinkstock
Mobile Speichermedien & Datenschutz

Mit ihrer enormen Speicherkapazität sind USB-Sticks längst keine kleinen Speicherstifte mehr. Sie können den kompletten Datenbestand eines Projekts in sich tragen. In Zeiten von Homeoffices und mobiler Arbeit könnte es schnell zu solchen Datentransporten per USB-Stick kommen. Daher muss die Datensicherheit bei USB-Sticks stimmen. Lesen Sie, welche Tests nötig sind.

Datenschutz
Bild: ©_NicoElNino/iStock/Getty Images Plus
Schadensersatzforderungen

Mit „DSGVO-Abmahnwelle“ ist gemeint, dass jemand Datenschutz-Verstöße nur zu dem Zweck provoziert, um an ihnen zu verdienen. Vieles spricht dafür, dass es aktuell rund um das Thema „Schadensersatz wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs“ missbräuchliche Abmahnungen gibt.

IP-Adressen: So prüfen Sie die Speicherpraxis
Bild: popba / iStock / Thinkstock
Datenschutz für IP-Adressen

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Für Unternehmen und öffentliche Stellen wie Behörden heißt das, zu überprüfen, wie sie diese IP-Adressen verarbeiten, um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen. Worauf müssen Sie achten?

Bevor Betreiber von Onlineshops das komplette Geburtsdatum ihrer Kunden und Kundinnen verarbeiten, sollten sie gemeinsam mit ihrem bzw. ihrer Datenschutzbeauftragten diese Prüfung durchführen.

Sollten pseudonyme Daten bei dem Verantwortlichen angefragt werden, gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen.

Im Gespräch mit Thomas Fuchs

Meta hatte Mitte Juni 2024 angekündigt, seine KI (Künstliche Intelligenz) mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram zu trainieren. Wer das nicht wollte, musste widersprechen. Nach Intervention der Datenschutzaufsichtsbehörden verzichtet Meta in Europa vorerst auf das KI-Training. Wir haben Thomas Fuchs, den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dazu befragt.

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