Der Einsatz von KI-Systemen ist auf dem Vormarsch. Auch Arbeitnehmerdaten sind Gegenstand KI-gestützter Verarbeitung. Sie befinden sich damit im Anforderungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Mitbestimmung und Datenschutz.
Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.
Nicht der oder die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für den Datenschutz, sondern die sogenannte verantwortliche Stelle. Wer verantwortlich oder gemeinsam verantwortlich ist, kommt auf die Datenverarbeitung und die Auftragsverarbeitung an. Wir geben einen Überblick zum Verantwortlichen, auch zu Fragen der Haftung und zur Verantwortung bei Datenschutzverletzungen.
Ein Cyberangriff kann jedes Unternehmen unvorbereitet treffen. In einer solchen Krisensituation ist ein klar strukturierter Handlungsplan unverzichtbar, um Schäden einzudämmen und die Kontrolle zurückzugewinnen. Unsere Checkliste: Sofortmaßnahmen bei einem Cyberangriff unterstützt Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Cyberangriffe gehören zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe. Wenn ein solcher Vorfall eintritt, ist schnelles und koordiniertes Handeln entscheidend, um Schäden zu minimieren und den Geschäftsbetrieb wiederherzustellen. Doch was ist genau zu tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Ein Cyberangriff kann Unternehmen hart treffen, doch er bietet auch die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Indem Sie die richtigen langfristigen Maßnahmen ergreifen, schützen Sie nicht nur Ihre Daten, sondern schaffen auch eine sichere Basis für die Zukunft.
Fahrzeuge sind zu Datenkraken geworden. Viele Daten, die meisten davon auf Personen beziehbar, werden im technischen Fuhrpark und im Fuhrparkmanagement verarbeitet. Auf etliche Daten haben Verantwortliche keinen oder nur eingeschränkten Zugriff. Das hat Auswirkungen auf den Datenschutz im Unternehmen.
Seit dem 30. September 2023 hat Microsoft einen neuen Servicevertrag, der für Produkte wie Windows und Office sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Teams gilt. Die Vertragsinhalte werfen viele datenschutzrechtliche Fragen auf: ein Überblick.
Telearbeit, gelegentliches Arbeiten im Homeoffice und mobiles Arbeiten kommen seit der Pandemie verstärkt vor und ermöglichen es, die Büroflächen zu verkleinern. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Datenschutzfallen.
Eine gesetzliche Neuregelung in Bayern lenkt den Blick darauf, welche Besonderheiten die Auftragsverarbeitung von Patientendaten aus Krankenhäusern aufweist. Aus Anlass der Neuregelung ist eine Arbeitshilfe für technische und organisatorische Maßnahmen entstanden, die auf Besonderheiten bei der Verarbeitung von Patientendaten eingeht.