Eigentlich könnte man meinen, dass das Thema „Personalakten und Datenschutz“ mittlerweile jedes Unternehmen im Griff hat. Doch weit gefehlt. Vor allem durch die ständig wachsende Digitalisierung und durch verstärkte Verwebungen von Gesellschaften ist es Zeit, sich wieder einmal den Personalakten zu widmen.
Zahlreiche Aufgaben im Unternehmen wie etwa die Suche nach Informationen lassen sich mithilfe von eigenen KI-Systemen gut oder sehr gut lösen. Wer die Systeme datenschutz- bzw. datenfreundlich aufbaut, sorgt dafür, dass sensible Daten keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sind.
Die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA stuft Desinformation als eine der größten Cyberbedrohungen ein. Falsche, manipulative Informationen können auch den Datenschutz verletzen. Wir zeigen, wie sich Unternehmen besser gegen Desinformation schützen.
Spätestens mit ChatGPT-4 sind die erstaunlichen Fähigkeiten von KI spürbar geworden. Moderne KI-Systeme basieren auf Massendaten und neuen Konzepten. Der Beitrag beschreibt die Funktionsweise aktueller KI-Algorithmen auch im Kontext des Datenschutzes.
Solange Harmonie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht, taucht das Problem typischerweise nicht auf. Aber wehe, wenn es Spannungen gibt! Dann gibt es plötzlich Streit darüber, ob der Arbeitgeber E-Mails des Arbeitnehmers auswerten darf. Besondere Brisanz hat das Thema, wenn es zum Kündigungsschutzprozess kommt.
Gerade bei der Datensicherheit sowie bei der der Erkennung und Abwehr von Cyberattacken suchen viele Unternehmen Orientierung und Unterstützung. Hier hilft der IT-Grundschutz des BSI. Lesen Sie, was der Grundschutz ist und wie Sie damit arbeiten.
„Abmahnwellen“ wegen angeblicher oder tatsächlicher Datenschutzverletzungen sind gefürchtet. Bisher bleiben die Abmahnungen meist erfolglos. Aber könnte sich das vielleicht ändern? Dem BGH ist das Thema so wichtig, dass er dazu den EuGH eingeschaltet hat.
Einen Prozess zu haben, um Datenpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, ist ein „Must have“. Wann aber ist ein Vorfall meldepflichtig? Und wie muss die Meldung genau ausgestaltet sein?
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bank hört, dass sich die Innenrevision seines Ex-Arbeitgebers intensiv mit Unterlagen über ihn befasst. Er möchte vom Arbeitgeber wissen, welche Mitarbeiter wann auf welche Daten von ihm zugegriffen haben. Die Bank verweigert wichtige Teile der Auskunft. Die Datenschutzaufsicht gibt ihr Recht. Wie sieht der EuGH die Angelegenheit?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ohne Zweifel datenschutzrelevant. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems nach HinSchG zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.