Trotz langjähriger Praxiserfahrung stoßen Datenschutzbeauftragte immer wieder auf Themen, denen sie bislang zu wenig Aufmerksamkeit schenkten. Mir ging es mit Umzügen so. Erfahren Sie, weshalb dieses Thema für Sie als DSB relevant ist und worauf Organisationen dabei achten sollten.
Koordiniert durch die Stabsstelle Prüfungsverfahren führt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vermehrt „fokussierte“ anlasslose Prüfungen mit technischen und rechtlichen Schwerpunkten durch. Wie erstellt das BayLDA solche Prüfungen und wie laufen sie ab?
Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.
Wer kennt sie nicht: seitenlange Datenschutzhinweise, die Nutzerinnen und Nutzer bereits auf den ersten Blick erschlagen. Icons bieten eine Möglichkeit, die Informationen übersichtlicher zu gestalten.
Darf ein früherer Arbeitgeber den jetzigen Arbeitgeber warnen, dass aus seiner Sicht bei einem Beschäftigten einiges nicht stimmt? Und das auch noch von sich aus, ohne jede Nachfrage des jetzigen Arbeitgebers? Während Ihr Puls schneller wird: Lesen Sie, warum das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sich mit solchen Ideen ernsthaft befasst hat.
Nach Ansicht mancher Spötter sind papierlose Büros so selten wie weiße Elefanten. Wie auch immer: Schon wegen diverser Aufbewahrungspflichten gibt es in vielen Unternehmen noch große Aktenberge. Wehe, sie kommen mit Wasser in Berührung und werden unbrauchbar. Dann tauchen erhebliche Datenschutzfragen auf.
Der Beitrag skizziert aus der Perspektive von Datenschutzbeauftragten (DSB) die Vorteile einer Mehr-Faktor-Authentifizierung sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, etwa wenn es darum geht, private Endgeräte oder Kontaktdaten einzubinden.
Wie können Nutzer von sozialen Medien vor irreführenden Designeffekten und Manipulation geschützt werden? Damit hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) lange beschäftigt und nun die aktualisierten Leitlinien zu „Irreführenden Designeffekten auf Social-Media-Plattformen“ veröffentlicht.
KI soll die Analyse von Bewerberinnen und Bewerbern optimieren und die Auswahl der richtigen Talente erleichtern. Die Erwartungen sind hoch, die Risiken für den Datenschutz allerdings auch. Informieren Sie als DSB über die Stolperfallen und beraten Sie bei der DSFA.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil sie den verbesserten Schutz von Whistleblowern immer noch nicht umgesetzt haben. Im Fall einer Verurteilung drohen den Ländern Strafzahlungen.