Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie jemand eine Straftat begeht. Der Betrieb dieser Kamera verstößt eindeutig gegen die DSGVO. Lassen sich die Aufnahmen trotzdem in einem Strafverfahren als Beweismittel verwenden?
Datenschutzbeauftragte haben nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Reihe von verpflichtenden Aufgaben. Dazu gehört, zu überwachen, ob der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Datenschutz-Vorschriften einhält. Die Überwachung umfasst zudem, die Strategien für den Schutz personenbezogener Daten zu prüfen. Was bedeutet das konkret?
Das Medienprivileg ermöglicht z.B. Print-, TV- und Onlinemedien personenbezogene Informationen unter bestimmten Voraussetzungen für journalistische Zwecke zu verarbeiten. Medien können aber auch in ihren Aussagen selbst eine kritische Rolle für den Datenschutz spielen. Über beides sprechen wir mit Thomas Fuchs, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Viele Beschäftigte wünschen sich, auch im beruflichen Umfeld Messenger nutzen zu können. Dafür müssen aber zahlreiche Punkte im Vorfeld geklärt sein. Zunächst die rechtliche Grundlage. Dann: Was soll der Messenger können, wofür soll er genau zum Einsatz kommen?
Mit § 25 TTDSG tritt am 01.12.2021 die Regelung zum Schutz der Privatsphäre von Endeinrichtungen in Kraft. Diskutiert wurde diese Vorgabe unter dem Schlagwort „Cookie-Regelung“. Doch Achtung: Zwar geht es auch um den Einsatz von Cookies. Es beschränkt sich aber nicht darauf.
Wie ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) strukturiert? Welche Herausforderungen entstehen daraus für Unternehmen aus Sicht des Datenschutzes? Und welche konkreten Überwachungsaufgaben ergeben sich damit für Datenschutzbeauftragte (DSB)?
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Zu den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zählt, den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Was bedeutet das konkret?
Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Wer Bewerbungsunterlagen per E-Mail entgegennimmt, während er gleichzeitig alle E-Mails revisionssicher archiviert, um seinen Aufbewahrungspflichten nachzukommen, handelt im Widerspruch zu den Löschpflichten aus der DSGVO. Wie lässt sich das Dilemma lösen?