Die deutsche Kreditauskunftei CRIF Bürgel handelt rechtswidrig mit personenbezogenen Daten von Millionen Deutschen. Der Datenschutzverein none of your business (noyb) reichte deshalb am 18. Oktober 2021 Beschwerde gegen das Unternehmen und gegen den Adresshändler Acxiom ein.
Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders Sportvereine werden sie aufmerksam lesen.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) tritt am 01.12.2021 in Kraft und regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Dafür ist u.a. die Sicherheit der Verarbeitung zentral – doch das TTDSG macht es den Anwendern nicht gerade leicht.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) machen Vorgaben zur Löschung personenbezogener Daten. Daher empfiehlt es sich, ein Löschkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Hier unterstützt die Norm DIN 66398.
Anfragen von betroffenen Personen sind mittlerweile sehr häufig. Zeigen Sie anhand von Praxisbeispielen etwa zur telefonischen Auskunft, wie die Kolleginnen und Kollegen mit Betroffenenrechten korrekt verfahren.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt in Art. 9 den Begriff der besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, welche Daten unter diesen Begriff fallen.
Ein Einkaufszentrum betreibt eine unzulässige Überwachungskamera auf seinem Parkplatz. Die Datenschutzaufsicht greift ein. Daraufhin legt das Einkaufszentrum die Kamera still. Das reicht der Aufsicht nicht. Sie will, dass die Kamera vollständig abgebaut wird. Reichen ihre Befugnisse dafür aus?
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.
Cloud Service Provider und andere Auftragsverarbeiter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) stark in die Pflicht genommen. Sie nehmen dem Auftraggeber aber keine Verantwortung ab, sondern werden selbst auch verantwortlich. Was heißt das konkret?
Was müssen Behörden und Betriebe beachten, wenn sie Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten? Wie garantieren sie den Datenschutz und die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten? Antworten gibt der neue Leitfaden „Hinweise zum Homeoffice in Behörden und Betrieben“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.