DSB vernachlässigen oft die Tätigkeitsberichte, obwohl diese einen großen Mehrwert für die Datenschutz-Compliance bieten. Denn die Berichte geben einen Überblick über Abhilfemaßnahmen oder aktuelle Themen. Vor allem aber liefern sie Umsetzungstipps für bestimmte (Problem-)Bereiche im Unternehmen.
Die EU-Richtlinie NIS 2 ist ein allgegenwärtiges Thema. Die Umsetzung muss jetzt angegangen werden, aber zur Umsetzung kursieren auch Mythen. Die zeitlichen Abläufe zu kennen, ist dafür ebenso wichtig, wie die Vorgaben umzusetzen.
Mit neuer Technik können neue Konflikte entstehen. Ein Beispiel sind KI-Anwendungen und die Benennung von KI-Beauftragten. Lesen Sie, welche praxisrelevanten Interessenkonflikte bei DSB generell möglich sind und wie es speziell mit der Rolle von KI-Beauftragten aussieht.
Gerade hatten Sie sich an das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz gewöhnt, schon heißt es Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Und das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz. Aber was ändert sich außer den Namen?
In Zeiten dezentraler Arbeit in Homeoffices und unterwegs sollen Konzepte wie Secure Access Service Edge (SASE) einen verbesserten, sicheren und nahtlosen Zugriff auf Cloud-Dienste und Netzwerkressourcen ermöglichen. Das könnte den Datenschutz aushöhlen.
Datenschutzbeauftragte müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden regelmäßig zu den wichtigsten Datenschutz-Themen geschult werden. Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten.
Eine zentrale Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Zweckbindung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. b. Doch wie lässt sie sich Zweckbindung in der Praxis umsetzen?
Der Hype um generative künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT hat die Microsoft-Flaggschiffe Microsoft 365 und das Betriebssystem Windows 11 erreicht. Die KI kann vielfältige Aufgaben übernehmen und lässt sich mit natürlicher Sprache steuern. Copilot ist daher einen genaueren Blick wert.
KI, Data Act, weitere Harmonisierung im Datenschutz, Profiling und Scoring, viele Themen und Entwicklungen bewegen gerade den Datenschutz. Wie behält man da noch den Überblick? Was bietet dazu ein Datenschutzkongress wie die IDACON 2024? Wir haben Dr. Eugen Ehmann, ausgewiesener Datenschutz-Experte und Kongressleiter der IDACON, dazu befragt.
Online-Bestellungen erfordern oftmals das Geburtsdatum der betroffenen Personen in Form eines Pflichtfelds. Das ist nicht immer datenschutzkonform, wie jetzt das OVG Niedersachsen entschieden hat.