Welche Richtlinien brauchen Verantwortliche im Datenschutz? Wie viele Richtlinien sind ein „gesundes Maß“, welche sollten keinesfalls fehlen? Und wie sollten sie aufgebaut sein? Sind sie bekannt, befolgen die Mitarbeitenden sie? Gehen Sie diesen Fragen doch einmal auf den Grund.
Wie wehrt man sich, wenn jemand einen ungefragt filmt oder mit dem Smartphone fotografiert? Das Merkblatt hilft, in solchen Situationen richtig zu reagieren.
Soll-Ist-Abgleich: Microsoft 365 und Teams profitieren im Corona-Jahr 2020 besonders von dem gesteigerten Bedarf an Cloud-Lösungen. Und zugleich erklärt die Datenschutzkonferenz MS 365 für nicht einsetzbar. Unternehmen und öffentliche Anwender sehen sich in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Saarländische Datenschutzbeauftragte Monika Grethel erklärt im Podcast die Position der Aufsichtsbehörden und macht klar, was Unternehmen aus ihrer Sicht nun tun können.
Jeder hat das Recht, sich bei der Datenschutzaufsicht zu beschweren. Aber was muss man dabei alles darlegen? Und wann kann die Datenschutzaufsicht eine Beschwerde zurückweisen, weil sie zu allgemein gehalten ist?
Vom Videoanruf bis zur Gruppenkommunikation: Videokonferenzdienste sind zum zentralen Kommunikationsmittel in Zeiten von Corona geworden. Doch was passiert dabei mit personenbezogenen Daten?
Viele Unternehmen haben Beschäftigte im Homeoffice bzw. im mobile Office. Nicht wenige arbeiten hier mit privaten Endgeräten. Wer das Arbeiten mit privaten IT-Systemen noch nicht geregelt hat, kann sich an diesem Muster einer Betriebsvereinbarung orientieren.
Ausfall- und Fehlzeiten von Beschäftigten zu erfassen und zu analysieren, ist ein komplexer Vorgang. Wie lässt sich das am besten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten abbilden?
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sie mit wirksamen technischen und organisatorischen Maßnahmen schützen – das fordert die DSGVO. Wie das in der Praxis geht, zeigt eine Checkliste des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.
Bereits im Mai 2020 hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verwaltung mangels Alternativen nur allzu häufig Dienste und Software einsetzt, die unsicher und datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind. Das Schrems-II-Urteil hat dahinter dickes Ausrufezeichen gesetzt. Doch wie kommen wir zu Alternativen? Und wie helfen die Datenschutzaufsichten dabei?