Ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro muss die AOK Baden-Württemberg zahlen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte das Millionen-Bußgeld wegen eines massiven Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Checkliste hilft beratenden Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen dabei, den Entscheidungs- und Implementierungsprozess zu Videokonferenz-Diensten zu strukturieren.
Im Datenschutzalltag taucht im Zusammenhang mit Unternehmensnetzwerken häufig der Begriff „VPN“ auf. Was ist das eigentlich genau? Und worauf müssen Verantwortliche achten?
Sie sind von einem Verstoß gegen den Datenschutz betroffen und beschweren sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Entgegen Ihren Erwartungen verhängt die Datenschutzaufsicht kein Bußgeld gegen den „Missetäter“. Können Sie die Behörde mit dem Ziel verklagen, dass sie aktiv wird?
Verschlüsselung gilt als wichtiges Mittel im Kampf gegen Hacker und Datenspione. Der Beitrag stellt die beiden Methoden Transport- und Inhaltsverschlüsselung gegenüber und gibt Ihnen Überlegungen zu einer risikobasierten Auswahl an die Hand.
Geht es um Sanktionen der Aufsichtsbehörden, gilt meist der erste Gedanke den Geldbußen. Doch es gibt weit mehr Möglichkeiten, wie eine Aufsichtsbehörde gegen Verantwortliche vorgehen kann.
Mit seiner Äußerung bezüglich Bußgelder für Lehrer sorgte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für Aufregung. Aber ihn auf diese Aussage zu reduzieren wäre ungerecht, da er zum Thema „Datenschutz an Schulen“ schon seit Langem auf vielfältige Art und Weise aktiv ist. Im Interview sprechen wir mit Dr. Lutz Hasse über die aktuelle Problematik von Homeschooling und Datenschutz.
Eine Verschlüsselung muss nicht nur stark, sondern auch durchgehend sein. In der Praxis finden sich jedoch häufig Stellen, wo ursprünglich verschlüsselte Daten plötzlich unverschlüsselt vorliegen. Machen Sie sich mit der Checkliste auf die Suche!
Die stärkste Verschlüsselung hilft wenig, wenn sie nicht überall dort greift, wo sie notwendig ist. In der Praxis haben viele Verschlüsselungs-Konzepte gefährliche Lücken. Hinterfragen Sie daher die Wirksamkeit der Verschlüsselung regelmäßig.
Ehemalige Beschäftigte können gewollt oder ungewollt zu einem großen Datenrisiko werden. Nur ein durchdachtes Verfahren für Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Unternehmen ausscheiden, kann hier gegensteuern. Prüfen Sie deshalb diese Verarbeitungstätigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde.